Gemeindeordnung der Gemeinde am Mühlenweg Leer-Loga

Gemeindeordnung der Gemeinde am Mühlenweg Leer-Loga

Die Heilige Schrift ist unser verbindlicher Maßstab für Lehre und Leben. Wie wir GOTTES Wort in seinen Hauptlehren verstehen, haben wir in unseren „Glaubensgrundsätzen“ beschrieben, welches man im Gemeindebüro, bei den Ältesten und bei den Hauskreisleitern erhalten oder auf der Gemeindehomepage einsehen kann. In dieser Gemeindeordnung haben wir aufgeschrieben, wie wir unser Gemeindeleben gestalten. Dieses Papier hat keinesfalls den gleichen Stellenwert wie die Heilige Schrift. Es sollen die Dinge geregelt werden, die für Leben und Dienst der „Gemeinde am Mühlenweg“ gelten.

1 Grundsätze für das Verhalten gegenüber Gästen der Gemeinde

Wir freuen uns über Gäste. Sie sind uns zu unseren Gemeindeversammlungen immer willkommen. Sofern es sich bei unseren Gästen um wiedergeborene Christen handelt, freuen wir uns, in Gemeinschaft mit ihnen das Abendmahl zu feiern. Wiedergeborenen Gästen stellen wir dabei die Teilnahme an der Mahlfeier in die eigene Verantwortung, nach Möglichkeit suchen wir aber ein Gespräch über die Bedeutung und Voraussetzung zur Mahlfeier, bevor wir das Mahl feiern.

Gäste, die regelmäßig und längere Zeit kommen, müssen über die verbindliche Gemeindezugehörigkeit nachdenken. Auch wenn noch keine verbindliche Gemeindezugehörigkeit besteht, ist eine Mitarbeit in regelmäßigen Diensten der Gemeinde nach Absprache mit der Gemeindeleitung möglich.

2 Grundsätze für die Aufnahme in die Gemeinde

Wir freuen uns über jeden, der zusammen mit uns biblisches Gemeindeleben verbindlich praktizieren will. Wir haben gerne mit allen Gläubigen Gemeinschaft, sofern sie einen Lebenswandel führen, der den biblisch fundierten Grundsätzen nicht widerspricht und sie keiner Irrlehre folgen.[1]

Wechselt der Aufnahmewillige von einer anderen Gemeinde in unsere Gemeinde, so nehmen wir in der Regel Kontakt mit der abgebenden Gemeinde auf. Dies tun wir, da wir an die überregionale Einheit des Leibes CHRISTI glauben und wir als örtliche Gemeinde eine Verantwortung vor unserem HERRN JESUS CHRISTUS haben.

Es ist uns im Vorfeld wichtig zu klären, dass es keine Vorhaltungen, Streitigkeiten oder unbereinigte Sünden, die der Gemeinde bekannt sind, gibt. Von unterschiedlichen Meinungen und Lehraussagen ist hier nicht die Rede.

Wenn jemand einer anderen Gemeinde oder Kirche angeschlossen ist und auch weiterhin bleiben möchte, z. B. durch Kirchenmitgliedschaft, ist eine Aufnahme in unsere Gemeinde in der Regel nicht möglich. Als Gast ist er uns aber sehr wohl willkommen.

3 Vorgehen bei der Aufnahme in die Gemeinde

Personen, die gerne verbindlich zu unserer Gemeinde gehören möchten, teilen ihren Wunsch einem der Ältesten mit. In dem Aufnahmegespräch werden die wichtigsten Voraussetzungen besprochen, welche sind:

1. Ein Zeugnis über die persönliche Bekehrung und Lebensübergabe an unseren HERRN.[2]

2. Die Taufe, die auf das Bekenntnis des Glaubens erfolgt ist.[3] In begründeten Ausnahmefällen ist die Mitgliedschaft auch ohne vorausgehende Glaubenstaufe, durch Zeugnis, möglich.

3. Die uneingeschränkte Anerkennung der Autorität der Bibel als Selbstoffenbarung des einen GOTTES und die Zustimmung zu den zentralen Aussagen.[4]

Wenn der Aufnahmewillige diesen Punkten zustimmt, wird sein Wunsch der Gemeinde innerhalb einer der nächsten Gemeindestunden mitgeteilt. Kommen binnen einer Woche keine Einwände aus der Reihe der Geschwister, wird die betreffende Person in der nächsten Gemeindeversammlung als neues Glied der Gemeinde begrüßt. Einwände werden nach geistlichen Kriterien von den Ältesten geprüft und in die Entscheidung einbezogen.

4 Erwartungshaltung gegenüber Gemeindegliedern

4.1 Die Versammlungen der Gemeinde regelmäßig zu besuchen sollte eine selbstverständliche Gewohnheit sein, da dies zum eigenen Nutzen und zur Stärkung der Anderen dient. Dazu zählen Versammlungen, in denen das Wort GOTTES verkündet oder gemeinsam gelesen wird, in denen das Abendmahl gefeiert wird, die dem gemeinsamen Beisammensein, dem Austausch untereinander und den Berichten unserer Missionare dienen, Gebetsversammlungen.[5]

Zu diesen Gemeindeversammlungen beachten wir die in 1. Korinther 14,40 genannten Prinzipien. Das Gemeindeleben im biblischen Sinne geht über solche Versammlungen jedoch weit hinaus. Jeder wiedergeborene Christ besitzt zumindest eine Gnadengabe. Indem wir diese Gaben in den Dienst der Gemeinde stellen, fördern wir untereinander geistliches Wachstum zur Ehre des HERRN JESUS CHRISTUS.[6]

Dies soll innerhalb der Gemeindeversammlungen geschehen, darf aber nicht auf diese beschränkt bleiben. Jeder soll bestrebt sein, anstehende Aufgaben zu sehen und auszuführen. So erkennen wir unsere Gaben und wachsen in der Sicherheit und Erkenntnis über sie. Niemals dürfen jedoch gute Werke als Weg zur Erlösung verstanden werden. Sie sollen aber in unserem Lebenswandel als Folge der geschenkten Gnade GOTTES sichtbar werden.

4.2 Leben in der Gemeinde

Als Gemeinde und als Einzelne unterstehen wir alle dem HERRN JESUS CHRISTUS. Seine Autorität über unser Leben kommt in der Anerkennung der biblischen Lehre zum Ausdruck.[7]

Wir wissen, dass wir uns schuldig machen, wenn wir negativ übereinander reden. Stattdessen nehmen wir uns vor, miteinander zu reden. Gegebenenfalls werden wir uns gegenseitig im persönlichen Gespräch unter vier Augen auf sündiges Verhalten hinweisen und auch bereit sein, einander zu vergeben. Solche Gespräche sollen durch die Liebe motiviert sein und in Demut ausgeführt werden.[8]

Werden wichtige und elementare biblische Wahrheiten verletzt, falsche Lehren vertreten und verbreitet oder an einer offensichtlichen, bekannt gewordenen Sünde festgehalten und besteht keine Bereitschaft für eine Zurechtbringung, so ziehen wir nach biblischem Vorbild eine dritte Person hinzu. Schließlich kann es bei fehlender Korrekturbereitschaft dazu kommen, dass die Angelegenheit vor die Gemeinde gebracht werden muss. In einem solchen Fall soll zuvor die Hilfe der Ältesten in Anspruch genommen werden. Gelingt ein Zurechthelfen nach ernsthaften und wiederholten Versuchen nicht, muss als letzte Konsequenz der Ausschluss aus der Gemeinde erfolgen. Dabei beachten wir die Anweisungen nach Matthäus 18,15-17 und 1. Korinther 5, 9-13.

Innerhalb des biblisch gesteckten Rahmens ordnen wir uns den Ältesten der Gemeinde unter.[9] Das befreit aber niemanden von seiner eigenen Verantwortung, Entscheidungen anhand des Wortes GOTTES zu prüfen.

4.3 Wirkung nach außen

Die gegenwärtige Aufgabe der Gemeinde ist es, die Botschaft des HERRN JESUS zu bezeugen und vorzuleben. Das geschieht besonders dadurch, dass wir liebevoll miteinander umgehen.[10] Dazu sind wir von uns aus bemüht, mit anderen Gemeindegliedern, über die Gemeindeversammlungen hinaus, zusammen zu sein und an ihrem Leben Anteil zu nehmen. Die Gemeinde kann das Evangelium nur dann wirksam weitergeben, wenn das Leben der Glieder sichtbar unter der Autorität des Wortes GOTTES steht. Die Gemeindeglieder sollen deshalb auch alles unterlassen, was noch nicht Bekehrten gegenüber einen anderen Anschein erwecken könnte. Es soll unser Anliegen sein, Menschen zu JESUS CHRISTUS zu führen. Wir wollen daher Möglichkeiten suchen und wahrnehmen, mit unseren unterschiedlichen Gaben unseren Glauben zu bezeugen.

5 Andere Gemeinden

Der Bereich unserer Verantwortung füreinander umfasst auch Wiedergeborene, die nicht zu dieser Gemeinde zählen. Deshalb bemühen wir uns um ein gutes Verhältnis zu allen Wiedergeborenen, auch wenn nicht in allen Dingen gleiches Bibelverständnis vorliegt. Dazu zählt auch, dass wir über die Gemeindegrenze hinaus einander dienen.

Bei abweichendem biblischem Verständnis in zweifelhaften Fragen überlassen wir dem HERRN das letzte Urteil. Dies gilt jedoch nicht für die Autorität der Grundtexte als geistinspirierte Selbstoffenbarung GOTTES und für die darin offenbarten Wahrheiten über das Wesen GOTTES, einschließlich der wahren Gottheit und Menschheit JESU CHRISTI, sowie für das darin beschriebene Erlösungswerk CHRISTI.

Für unsere Gemeinde halten wir an der Unabhängigkeit von überörtlichen Gemeindezusammenschlüssen nach der Lehre des Neuen Testamentes fest. Wir glauben an die weltweite und über alle Zeiten bestehende Einheit aller wahrhaft Gläubigen durch den HEILIGEN GEIST. Jede einzelne Gemeinde ist vor Ort deshalb nach unserem Verständnis allein dem himmlischen Haupt, dem HERRN, verantwortlich. Wir erkennen keine übergemeindliche Leitungsstruktur auf formeller oder informeller Ebene an. Das gibt aber niemandem von uns das Recht, gering über Christen aus anderen Gemeindeprägungen zu denken.

6 Finanzen

Die Gemeinde trägt sich finanziell ausschließlich durch freiwillige Zuwendungen. Jeder soll geben „wie er sich m Herzen vorgenommen hat“ (2. Korinther 9,7), aber auch seine Verantwortung sehen. Diese Gelder werden ausschließlich zur Aufrechterhaltung verschiedener notwendiger Dienste innerhalb der Gemeinde, zur Instandhaltung der Gemeinderäume, sowie – in Zusammenarbeit mit Glaubenswerken und Personen unseres Vertrauens – für evangelistische und missionarische Zwecke regional und weltweit verwendet.[11] In der Gemeindestunde soll regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Verwendung der Einnahmen und Ausgaben sowie über den Vermögensstand informiert werden.

[1] Röm 16,17 ; 3Joh 9-11
[2] Joh 3,36; 1Joh 5,10-12
[3] Mt 28,19; Apg 2,38; Gal 3,26-27
[4] 2Tim 3,16; 2Pet 1,20-21
[5] Heb 10,24-25; Apg 2,42
[6] Röm 12,4-8; 1Pet 4,10
[7] Eph 1,22; 1Joh 2,5
[8] Lk 17,3-4; Eph 4,32
[9] 1Thess 5,12-13; Heb 13,17
[10] Mt 5,14-16; Joh 13,34-35
[11] Röm 15, 26;Apg 11,29

Überarbeitete Fassung vom 18.08.2018